Wie läuft die Überführung aus Deutschland ab?
Sie rufen uns an, und wir koordinieren mit unserem lokalen Partner in Deutschland die Abholung des Verstorbenen und die transportkonforme Einbalsamierung. Der erste deutsche Schritt ist die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist — ohne die Sterbeurkunde kann kein weiteres Verfahren beginnen.
Anschließend folgt die ärztliche Leichenschau. In nahezu allen deutschen Bundesländern schreibt die jeweilige Leichenschauordnung eine Zweite Leichenschau vor, die für den internationalen Transport Verstorbener verpflichtend ist. Diese Untersuchung, durchgeführt von einem beauftragten Arzt oder einem Rechtsmediziner, prüft, ob keine Anzeichen für einen nicht gemeldeten unnatürlichen Tod vorliegen. Das Ergebnis wird vom Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes abgezeichnet, das anschließend den Leichenpass ausstellt.
Deutschland ist Mitglied des Schengen-Raums, sodass der Transport mit einem Spezialfahrzeug auf dem Landweg nach Vorliegen aller Unterlagen problemlos möglich ist — die Fahrzeit beträgt etwa 16–18 Stunden aus München oder Stuttgart sowie 18–22 Stunden aus Berlin.
Was ist der Leichenpass und wer stellt ihn aus?
Der Leichenpass ist der deutsche Leichenreisepass — das amtliche Dokument, das den Transport des Verstorbenen über die Grenze erlaubt. Er wird vom Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt ausgestellt, nicht vom Standesamt.
Für die Ausstellung werden benötigt: die Sterbeurkunde, das Einbalsamierungszeugnis, das Protokoll der Zweiten Leichenschau sowie der Nachweis eines bestätigten Bestattungsplatzes im Zielland. In Bayern und anderen Bundesländern werden einige Verfahrensschritte über Online-Portale (Kommunalportal) abgewickelt, was den Prozess beschleunigt. Ohne Leichenpass darf kein Bestattungsunternehmen den Sarg über die Grenze transportieren.

Wie lange dauert es, und was kostet es?
Die Überführung aus Deutschland dauert in der Regel 4–7 Tage — etwas länger als aus Italien oder Frankreich, weil die Zweite Leichenschau und die Bearbeitung beim Gesundheitsamt je nach Bundesland und Wochentag 1–3 Werktage in Anspruch nehmen können.
Die Gesamtkosten zwischen 3.000 und 5.500 € spiegeln diese zusätzlichen Formalitäten wider, zuzüglich Einbalsamierung, Sarg, Dokumente und Transport. Bundesländer mit aufwändigeren Verfahren (z. B. Nordrhein-Westfalen, Bayern) können etwas höhere Honorare für die Zweite Leichenschau bedeuten (orientierend 100–300 €, zahlbar an den untersuchenden Arzt). Eine verbindliche Kostenschätzung erhalten Sie beim ersten Telefonat.
Drittkosten, die Sie kennen sollten
- Zweite Leichenschau — orientierend 100–300 €, je nach Bundesland unterschiedlich, zahlbar an den untersuchenden Arzt oder das Institut für Rechtsmedizin
- Gebühr des Gesundheitsamts für die Ausstellung des Leichenpasses — in der Regel einige Dutzend Euro, im Honorar des lokalen Partners enthalten
- Liegegebühren in der Leichenhalle oder beim deutschen Bestattungsunternehmen — orientierend 50–120 € pro Tag bei Verzögerungen
- Luftfracht-Tarif ab Frankfurt oder München (bei Wahl des Lufttransports) — je nach Fluggesellschaft und Gewicht unterschiedlich

Rumänische Konsulate in Deutschland
Rumänien unterhält sieben diplomatische Vertretungen in Deutschland: die Botschaft in Berlin (Dorotheenstraße 62–66, Notfalltelefon +49 160 157 9938), das Generalkonsulat in Bonn (Legionsweg 14), das Generalkonsulat in München (Richard-Strauss-Straße 149, Notfall-E-Mail muenchen@mae.ro), das Konsulat in Stuttgart (Hauptstätter Straße 68–70, Telefon +49 711 6648600), das Konsulat in Hamburg, das Konsulat in Leipzig sowie das Konsulat in Neustadt an der Weinstraße. Unser lokaler Partner in Deutschland weiß, an welche Stelle er sich je nach Bundesland, in dem der Todesfall eingetreten ist, wenden muss.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Sterbeurkunde (deutsches Sterberegister), ausgestellt vom Standesamt, mit beglaubigter Übersetzung ins Rumänische
- Leichenpass (deutscher Leichenreisepass), ausgestellt vom Gesundheitsamt, der den internationalen Transport genehmigt
- Einbalsamierungszeugnis, für den internationalen Transport obligatorisch
- Protokoll der Zweiten Leichenschau, in nahezu allen Bundesländern vorgeschrieben
- Freigabe der Staatsanwaltschaft oder des Rechtsmediziners, sofern der Todesfall unnatürlich oder plötzlich war und Gegenstand eines Verfahrens ist
- Sarg gemäß internationalen Anforderungen, mit Metalleinsatz bei Wahl des Lufttransports
- Transkription der Sterbeurkunde in die rumänischen Register nach der Ankunft
Was wir für die Familie tun
Die deutschen Formalitäten — Standesamt, Gesundheitsamt, Zweite Leichenschau — sind aus der Ferne und in einer anderen Sprache schwer zu verfolgen. Wir koordinieren die deutsche Seite über unsere Partner und die rumänische Seite direkt, sodass die Familie nur einen einzigen Ansprechpartner hat.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Wir bereiten alles im Voraus vor, damit sich die Familie nach der Ankunft in Rumänien auf die Trauerfeier konzentrieren kann — nicht auf Papierkram. Lesen Sie den Leitfaden zum Leichenpass, um das Schlüsseldokument jeder Überführung zu verstehen. Vergleichen Sie mit der Überführung aus Großbritannien, wenn Sie Fälle in beiden Ländern haben — post-Brexit-Verfahren unterscheiden sich von EU-Ländern. Für ähnliche Landrouten durch Mitteleuropa lesen Sie auch die Überführung aus Österreich oder aus den Niederlanden.
Es gibt keine Überraschungen beim Endpreis. Bevor wir irgendetwas in die Wege leiten, teilen wir Ihnen schriftlich mit, was im Angebot enthalten ist und was nicht.
